Jetzt Förderung sichern!

Neue staatl. Förderung für Wallboxen

Lassen Sie sich von uns beraten!

Die neue Förderung für Wallboxen kann laut dem Bundesministerium für Verkehr ab sofort beantragt werden.

Für wen gilt diese Maßnahme?
– Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
– Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
– Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum
– Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand

Was wird gefördert?
– Wallboxen (inkl. techn. Komponenten)
– Netzanschlüsse und notwendige bauliche Maßnahmen

Wie kann die Förderung beantragt werden?
Für die Bearbeitung ist der Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuständig.
Zum Antrag und zu weiteren Informationen gelangen Sie hier
Einen Leitfaden (Der „WEGweiser“), der sich an Wohnungseigentümergemeinschaften richtet und diese unterstützt, sich auf das Förderprogramm vorzubereiten, finden Sie hier

Voraussetzung für die Förderung:
-> maximale Ladeleistung pro Ladepunkt = 22 kW
-> mind. 20% der Stellplätze eines Mehrparteienhauses müssen vorverkabelt bzw. 6 Stellplätze elektrifiziert werden.

Beträge:
-> max. 1.300€ ohne installierte Wallbox
-> max. 1.500€ mit Wallbox oder
-> max. 2.000€ mit einem Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt

Für eine Beratung rufen Sie uns gerne an!

Quelle: www.bmv.de